Das DAC7-Umsetzungsgesetz vom 20.12.2022 (BGBl. I 2022, S. 2730) normiert im Zusammenhang mit der Steuerlichen Außenprüfung zahlreiche Änderungen zur Modernisierung und Beschleunigung. Steuerpflichtige können nun gem. § 38 Abs.1 EGAO Erleichterungen für die Außenprüfung beantragen, wenn sie ein wirksames Tax Compliance Management System im Unternehmen implementiert haben.
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