Ein Automobil mit Elektro- oder Hybridmotor anzuschaffen, war noch vor wenigen Jahren eine finanziell große und, bezogen auf Reichweite und Lademöglichkeiten, auch eine noch recht unsichere Investition. Mittlerweile sind die Vorteile eines Alternativantriebs nicht mehr von der Hand zu weisen. Auch für Unternehmen – denn jedes Elektromobil in der Firmenflotte verkleinert den ökologischen Fußabdruck und zeugt von umweltbewusster, innovativer Planung und Ausrichtung.
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Mit Urteil vom 20.4.2023 hat der EuGH endlich für Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Einordnung des E-Charging gesorgt.
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