Auswirkungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes auf Gasvertriebe
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Am 24.2.2026 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier für ein neues „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) vorgestellt. Das GMG soll das „Heizungsgesetz“ ersetzen – gemeint ist damit die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Jahr 2023, mit der die Ampelregierung die §§ 71ff. GEG neu einführte. Mit dem Eckpunktepapier erklärt die Bundesregierung nun, welche Änderungen sie an der aktuellen Regelung vornehmen möchte.
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