Ende Mai hat die Bundesregierung einen Entwurf vorgelegt, der den Videoverhandlungs-Paragrafen 128a ZPO reformieren soll. Bei der Gelegenheit sollen die digitalen Möglichkeiten auch im Rahmen einer Umsetzung von Art. 13 der UN-Behindertenrechtskonvention genutzt werden. Nicht zuletzt dient die Reform dem Zweck, Gerichtsverfahren schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender zu gestalten. Dazu will die Bundesregierung das komplette Zivilverfahren einer Revision unterziehen.
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