Sie heißen Nebenan.Strom, Strom von hier oder einfach nur Regionalstrom: Stromprodukte, bei denen der Versorger seinen Kunden „regional“ erzeugten Strom liefert. Nutzt der Versorger dabei Regionalnachweise, müssen sie in diesem Jahr ab dem 1.11. erstmals in der Stromkennzeichnung berücksichtigt werden. Wie die Ausweisung der regionalen Erzeugung im Stromkennzeichen genau vorzunehmen ist, ist allerdings noch offen. Weiterlesen
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Aktuelle Beiträge
Alle ansehenMIETERSTROM UND DIE NEUE GEMEINSCHAFTLICHE GEBÄUDEVERSORGUNG IM SOLARPAKET I: NEUE CHANCEN FÜR DEZEN
Bundesregierung hat im August das Solarpaket I beschlossen, das nunmehr im Bundestag verhandelt wird und zum 1.1.2024 in Kraft treten soll.
Am 21.9.2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet.
BFH klärt Anwendbarkeit der Steuerbefreiung des §8b Abs.1 KStG beim unterjährigen Beteiligungserwerb
Kapitalgesellschaften, die mind. 10 % der Anteile an einer anderen KG halten, werden bei der Besteuerung von Dividenden privilegiert.
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