Lange wurde die CO2-Bepreisung kontrovers diskutiert, nun steht ihre Umsetzung unmittelbar bevor. Im Dezember wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verabschiedet (wir berichteten), das ab 2021 einen nationalen Emissionshandel einführt. Dieser soll die CO2-Bepreisung in den Bereichen umsetzen, die nicht bereits vom europäischen Emissionshandel erfasst sind. Anknüpfungspunkt der CO2-Bepreisung ist wie beim Energiesteuergesetz (EnergieStG) das Inverkehrbringen von bestimmten Brennstoffen. Weiterlesen
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Alle ansehenAuch der Schiffssektor soll seinen Beitrag zur Senkung der Nettotreibhausgasemissionen leisten.
Das Risiko von Forderungsausfällen ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr (ZfK-Artikel vom 14.2.2023).
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
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