top of page
Suche
Das Eigentums- und Tätigkeitsverbot nach § 7c EnWG – Rechtslage und Handlungsbedarf für De-minimis-Unternehmen (Teil 1)
Das Eigentums- und Tätigkeitsverbot des § 7c Abs. 1 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen zu einer umfassenden Entflechtung. Für De-minimis-Unternehmen – also Verteilernetzbetreiber mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden – endet die Übergangsfrist für Bestandsladeinfrastruktur nach § 118 Abs. 34 S. 3 EnWG am 31.12.2026. Nach der bisherigen Gesetzesentwicklung ist nicht mit einer weiteren Fristverlängerung zu rechn
vor 18 Stunden
Die Kundenanlage: Neuer Rechtsrahmen und Folgen nach der EuGH-Entscheidung
Der EuGH hat entschieden, dass die allgemeine Kundenanlage nicht mit europ. Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarkrichtlinie vereinbart ist.
3. Dez. 2024
bottom of page