ZurückEntscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Nationalen Aktionsprogramm Nitrat – Bund und Länder müssen schnelle Lösungen für die Düngepraxis vorlegen
- vor 3 Tagen
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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat muss ein nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen erstellen, das den Vorschriften der Düngeverordnung anschließend zugrunde zu legen ist. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig bereits am 8.10.2025 entschieden und die Entscheidungsgründe nun am 4.2.2026 veröffentlicht.
Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, begehrte vor dem Oberverwaltungsgericht eine Änderung des düngungsbezogenen Teils des Nationalen Aktionsprogrammes. Ziel war es, einen Grenzwert von 50 mg/l Nitrat an allen deutschen Grundwassermessstellen sowie bestimmte Werte an Messstellen deutscher Oberflächengewässer einzuhalten. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Klage jedoch als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Kläger nach den Bestimmungen des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit seinem gesamten Vorbringen präkludiert – also ausgeschlossen – sei, weil die von ihm im Rahmen einer Beteiligung zur Beschlussfassung über ein Nationales Aktionsprogramm beziehungsweise die Düngeverordnung erhobenen Einwendungen lückenhaft und nicht hinreichend substantiiert gewesen seien.
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