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Wärmenetze: Das Zeitfenster für eine geförderte Transformationsplanung schließt sich

  • janinejobst
  • vor 17 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Viele Wärmenetzbetreiber befinden sich derzeit mitten in der Transformationsplanung oder setzen bereits erste Maßnahmen zur Dekarbonisierung ihrer Netze um. Dass angesichts des Ziels der Treibhausgasneutralität bis 2045 und der damit verbundenen „Mammutaufgabe“ Wärmewende ein erheblicher Zeitdruck besteht, hat auch der Gesetzgeber erkannt. Um Wärmenetzbetreiber zu einem frühzeitigen Einstieg in die Transformationsplanung zu bewegen, verpflichtet § 32 Abs. 1 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) sie, Wärmenetzausbau- und -Dekarbonisierungsfahrpläne zu erstellen, der zuständigen Landesbehörde für die Überwachung der Pflichten der Wärmenetzbetreiber vorzulegen und auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen. Diese Pflicht gilt grundsätzlich für alle Netze, die noch nicht vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Der Adressatenkreis ist daher denkbar weit.

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