Der Klimawandel und das Ziel einer treibhausgasneutralen Gesellschaft zählen zu den großen Herausforderungen unserer Zeit. Die Vermeidung von CO2-Emissionen bleibt das Mittel der Wahl, um die Klimaziele zu erreichen, gefolgt von der Substitution fossiler durch emissionsneutrale Brennstoffe. Es werden aber Restemissionen verbleiben, die anderweitig auszugleichen sind. Hierfür kommt insbesondere die Carbon Capture and Storage (CCS) in Frage, also die Abscheidung und dauerhafte geologische Speicherung von CO2. Der Rechtsrahmen zum europäischen Emissionshandel setzt diese Technologie in zahlreichen Vorschriften bereits voraus, z.B. in Art. 49 der Monitoringverordnung (EU) 2018/2066. Darüber hinaus wird CCS auch ausdrücklich als mögliche Maßnahme für die zu erstellenden Klimaneutralitätspläne genannt. Dennoch wird die Technologie international bislang nur wenig und in Deutschland gar nicht umgesetzt. Der Grund: Es gibt noch zahlreiche rechtliche Hindernisse.
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