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Wettbewerb im Fokus: Check24 verpflichtet sich gegenüber dem Bundeskartellamt auf die Nutzung von Preisparitätsklauseln gegenüber Energieversorgern zu verzichten

  • vor 1 Stunde
  • 1 Min. Lesezeit

Mit einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundeskartellamt wichtige kartellrechtliche Weichen für den Markt der Energievergleichsportale gestellt: Am 24.2.2026 teilte das Amt mit, dass die Check24 GmbH, schon nach früheren Untersuchungen des Bundeskartellamts Marktführer im Bereich der Online-Vermittlung von Energielieferverträgen, künftig auf sogenannte Preisparitätsklauseln gegenüber Energieversorgern verzichtet. Check24 erklärte sich im Rahmen einer Verpflichtungszusage nach § 32b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bereit, diese Praxis zu beenden – eine Praxis, die bislang für heftige Diskussionen bei Marktteilnehmern und Juristen sorgte. 

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