Wettbewerb im Fokus: Check24 verpflichtet sich gegenüber dem Bundeskartellamt auf die Nutzung von Preisparitätsklauseln gegenüber Energieversorgern zu verzichten
Mit einer wegweisenden Entscheidung hat das Bundeskartellamt wichtige kartellrechtliche Weichen für den Markt der Energievergleichsportale gestellt: Am 24.2.2026 teilte das Amt mit, dass die Check24 GmbH, schon nach früheren Untersuchungen des Bundeskartellamts Marktführer im Bereich der Online-Vermittlung von Energielieferverträgen, künftig auf sogenannte Preisparitätsklauseln gegenüber Energieversorgern verzichtet. Check24 erklärte sich im Rahmen einer Verpflichtungszusage nach § 32b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bereit, diese Praxis zu beenden – eine Praxis, die bislang für heftige Diskussionen bei Marktteilnehmern und Juristen sorgte.
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