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Verpflichtende Anwendung des §2b UStG: Erneute Verlängerung der Übergangsfrist?

Die endgültige Einführung des § 2b UStG soll wohl noch einmal verschoben werden, und zwar auf den 1.1.2025. Noch ist das nicht beschlossene Sache, weshalb juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) ihren Umstellungsprozess dennoch weiter vorantreiben sollten.




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