Die endgültige Einführung des § 2b UStG soll wohl noch einmal verschoben werden, und zwar auf den 1.1.2025. Noch ist das nicht beschlossene Sache, weshalb juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) ihren Umstellungsprozess dennoch weiter vorantreiben sollten.
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Alle ansehenSeit dem 1.Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren.
Es sollte ein großer Schritt nach vorne werden: Mit dem „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“
Der Bundesfinanzhof äußerte sich zum steuerlichen Querverbund und sprach sich gegen die Kettenzusammenfassung aus.
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