Die endgültige Einführung des § 2b UStG soll wohl noch einmal verschoben werden, und zwar auf den 1.1.2025. Noch ist das nicht beschlossene Sache, weshalb juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) ihren Umstellungsprozess dennoch weiter vorantreiben sollten.
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In der Stromspeicher-Strategie hatte Bundeswirtschaftsministerium Maßnahmen identifiziert, die Ausbau von Stromspeichern optimieren würden.
Die endgültige Einführung des § 2b UStG könnte erneut verschoben werden, nun auf den 1.1.2027.
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