Am 18.4.2023 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Referentenentwurf zur Neufassung des Arbeitsgesetzes (ArbZG-E) vor. Er folgt auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022, nach der Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Bislang war der deutsche Gesetzgeber der Pflicht zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 14.5.2019 zur Arbeitszeiterfassung noch nicht nachgekommen (C-55/18, Federación de Servicios de Comisiones Obreras ./. Deutsche Bank SAE).
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