Eine Arbeitnehmerin zieht nach Spanien, wo sie von nun an ihren festen Wohnsitz hat. Das Unternehmen mit Sitz in Deutschland möchte sie gerne halten und bietet ihr an, sie im Homeoffice aus dem Ausland weiterhin zu beschäftigen. Was im globalisierten und digitalisierten Zeitalter einfach und machbar klingt, ist im aktuell geltenden Recht kaum auflösbar.
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDer Gesetzgeber möchte weiter Bürokratie abbauen und Unternehmen entlasten.
Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist unübersichtlich.
Am 2.7.2023 ist das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ in Kraft getreten, das europäische Vorgaben umsetzt.
bottom of page
Comments