Ab dem 1.10.2021 sind nicht mehr nur die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für Redispatchmaßnahmen zuständig, sondern alle Netzbetreiber, auch solche ohne Engpässe im eignen Netz sowie eine Vielzahl der Betreiber von Erzeugungsanlagen. Für die erforderliche Umstellung der IT-Systeme versprechen manche Softwarehersteller wahre Wunderlösungen – die es so allerdings kaum geben dürfte. Weiterlesen
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAuch der Schiffssektor soll seinen Beitrag zur Senkung der Nettotreibhausgasemissionen leisten.
Das Risiko von Forderungsausfällen ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr (ZfK-Artikel vom 14.2.2023).
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
bottom of page