Ab dem 1.10.2021 sind nicht mehr nur die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für Redispatchmaßnahmen zuständig, sondern alle Netzbetreiber, auch solche ohne Engpässe im eignen Netz sowie eine Vielzahl der Betreiber von Erzeugungsanlagen. Für die erforderliche Umstellung der IT-Systeme versprechen manche Softwarehersteller wahre Wunderlösungen – die es so allerdings kaum geben dürfte. Weiterlesen
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenZur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens hat sich die BR Deutschland die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 zum Ziel gesetzt.
Gasverteilernetzbetreiber können auf Basis der kommunalen Wärmeplanung einen Fahrplan zur Umstellung der Erdgasinfrastruktur auf Wasserstoff
Am 9. Juli ist die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Kraft getreten.
bottom of page
Commentaires