Mit dem neuen Absatz 3 des Artikel 9 des Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG, eingeführt durch Gesetz vom 23.12.2022) hat der Freistaat Bayern eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass trotz einer Überlassung der zuvor dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordneten Flächen zum Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen eine Besteuerung nach der günstigeren Grundsteuer A möglich ist, wenn vertraglich eine Rückbauverpflichtung mit anschließender Fortsetzung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vereinbart wurde. Die neue Regelung gilt rückwirkend zum 1.1.2022.Weiterlesen
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenAm 9. Juli 2024 ist die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Kraft getreten.
Mit der Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) hat sich auch einiges für das sogenannte Repowering geändert.
Mit in Kraft getretenen Methanverordnung der EU werden Unternehmen aus dem Energiesektor dazu verpflichtet, Methanemissionen zu überwachen.
bottom of page
Comments