Das Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) will mit dem im Sommer vorgestellten „Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen (GeoWG-E)“ den Ausbau von Geothermieanlagen erheblich beschleunigen. Neben dem neuen Stammgesetz, dem GeoWG-E, sind Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dem Bundesberggesetz (BBergG) und der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geplant.
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