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MIETERSTROM UND DIE NEUE GEMEINSCHAFTLICHE GEBÄUDEVERSORGUNG IM SOLARPAKET I: NEUE CHANCEN FÜR DEZEN

Im August 2023 hat die Bundesregierung das Solarpaket I beschlossen, das nunmehr im Bundestag verhandelt wird und zum 1.1.2024 in Kraft treten soll. Mit dem Gesetz sollen der Bau und Betrieb von Solaranlagen vereinfacht und der Ausbau der Erneuerbaren Energien insgesamt beschleunigt werden. Ein zentrales Element des Gesetzes sind die Verbesserungen beim Mieterstrom sowie die Einführung der „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ als neues Modell für eine dezentrale Stromlieferung aus Solaranlagen. Daraus ergeben sich neue Chancen für dezentrale Liefermodelle für Energieversorgungsunternehmen (EVU), aber auch im Gebäudesektor.




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