Die Bundesnetzagentur (BNetzA) feilt gemeinsam mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK), dem BDEW und dem BDI an den notwendigen Kommunikationsprozessen im Falle eines Eingreifens des Bundeslastverteilers (BLastV) in einer Gasmangellage. Die ersten Vorgaben sollen bereits zum 1.12.2022 gelten.
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