Nicht erst seit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts (wir berichteten) ist klar, dass der breiten Diskussion um Klimaschutz Taten folgen müssen, um nachfolgenden Generationen einen (über)lebensfähigen Planeten zu überlassen. Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien enthält ein eigenes Kapitel zum Klimaschutz und nennt als eine der Maßnahmen die Implementierung sog. Carbon Contracts for Difference (CCfD). Unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unternimmt die Bundesregierung nun erste Schritte zur Einführung solcher Klimaschutzverträge: Am 4.5.2022 hat es ein Interessenbekundungsverfahren initiiert, das noch bis zum 25.5.2022 läuft.
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Kommunen stehen vor der Herausforderung, vom Gesetzgeber vorgegebene Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzen zu müssen.
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