Bei der Inanspruchnahme individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 bis 4 StromNEV gibt es eine wichtige neue Übergangsregelung in § 118 Abs. 46 EnWG, welche die Bundesnetzagentur (BNetzA) noch umsetzen muss. Betroffene Unternehmen müssen jetzt Maßnahmen ergreifen.
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Alle ansehen"Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen" der NBetzA ersetzte das Positionspapier zur Erhebung von BKZ der Niederspannung.
Der Gesetzgeber hat die Verordnung über (immissionsschutzrechtlich) genehmigungsbedürfte Anlagen (4. BImSchV) geändert.
Das Bundesverfassungsgericht hat über die verfassungsmäßige Zulässigkeit von Gewinnabschöpfung nach dem StromPBG entschieden.
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