Bei der Inanspruchnahme individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 bis 4 StromNEV gibt es eine wichtige neue Übergangsregelung in § 118 Abs. 46 EnWG, welche die Bundesnetzagentur (BNetzA) noch umsetzen muss. Betroffene Unternehmen müssen jetzt Maßnahmen ergreifen.
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Alle ansehenMIETERSTROM UND DIE NEUE GEMEINSCHAFTLICHE GEBÄUDEVERSORGUNG IM SOLARPAKET I: NEUE CHANCEN FÜR DEZEN
Bundesregierung hat im August das Solarpaket I beschlossen, das nunmehr im Bundestag verhandelt wird und zum 1.1.2024 in Kraft treten soll.
Am 21.9.2023 hat der Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet.
Am 8.9.2023 hat der Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz beschlossen.
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