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Grunderwerksteuer: Einmal nicht aufgepasst, zweimal gezahlt

  • 24. Feb. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Die Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes wirken neben den weiteren Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2022 beinahe unscheinbar. Allerdings können sie sich unangenehm auswirken: Wird bei einer Veräußerung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft (Share Deal) den grunderwerbsteuerlichen Pflichten nicht mit Sorgfalt nachgekommen, droht neben den üblichen Sanktionen auch eine Doppelbesteuerung.




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