Der Gesetzgeber plant im Rahmen der Novelle EEG 2021 – anders als zunächst aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) verlautbart – doch noch eine Verlängerung des allgemeinen Schätzrechts zur Abgrenzung von EEG- und netzumlagepflichtigen Strommengen. Die erneute Fristverlängerung sollten Sie als Chance begreifen. Weiterlesen
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Alle ansehenDer Freistaat Bayern hat eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass eine Besteuerung nach der günstigeren Grundsteuer A möglich ist.
Am 24.12.2022 sind das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) in Kraft getreten.
Klimaneutralitätsbezogene Werbung und der darauffolgende Vorwurf von „greenwashing“ u. „zerowashing“ beschäftigt immer häufiger die Gerichte
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