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Der Gesetzgeber tritt auf die Strompreisbremse: Was gilt für Stromlieferanten zum 1.1.2023?

Der erste Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen sieht als Kernstück das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) vor. Daneben enthält es aber u.a. auch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) und der Grundversorgungsverordnungen (Strom-/GasGVV). Mit der Strompreisbremse kommen wieder neue Pflichten auf die Energievertriebe zu, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung der zusätzlichen Endabrechnung sowie der kurzfristigen Umsetzung der Vorgaben bezüglich Informationspflichten und Abwendungsvereinbarung.




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