Der 31.3. ist der Stichtag, zu dem der Emissionsbericht für das Vorjahr bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) abzugeben ist. Eigentlich Routine für die Betreiber von Anlagen, die schon von Beginn an am EU-Emissionshandel (EU-ETS) teilnehmen. Beim Emissionsbericht für 2021 gibt es allerdings auch Neues zu beachten.
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Im Dezember letzten Jahres einigten sich die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament auf die Reform des EHS.
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