Am 8.9.2023 hat der Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Voraus ging eine Intervention des Bundesverfassungsgerichts, das die Novelle des GEG zunächst gestoppt hatte, und eine hitzige Debatte. Aber jetzt wird die Vorgabe zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme in neuen Heizungen zu geltendem Recht. Im weiteren Verlauf wird der Gesetzentwurf nun dem Bundesrat vorgelegt, er muss jedoch nicht zustimmen. Die Novelle des GEG kann also am 01.01.2024 – so wie beschlossen – in Kraft treten.
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