Sind Sie vorbereitet und wurden die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in Ihrem Unternehmen vollumfänglich umgesetzt? Wurde eine Grundsatzerklärung durch die Unternehmensleitung erklärt und haben Sie die geforderten Risikoanalysen durchgeführt? Diese und viele weiteren Pflichten fordert das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Danach sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Bei Nichtbeachtung drohen erhebliche Sanktionen.
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