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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stellt Wasserlieferverträge zwischen Zweckverbänden in Frage

  • vor 24 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat zu Beginn dieses Jahres in zwei Urteilen (Az. 20 N 24.1004 vom 22.1.2026 und Az. 20 N 24.376 vom 5.2.2026) zur Zulässigkeit von Wasserlieferungen zwischen Zweckverbänden Stellung genommen. Zugleich befasste sich das Gericht mit den Auswirkungen unzulässiger Vereinbarungen auf die Kalkulation von Wassergebühren. Die Entscheidungen stellen Wasserzweckverbände vor erhebliche rechtliche, praktische und finanzielle Herausforderungen.  

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