Nachdem die Reform der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnungen bei den Versorgern im vergangenen Jahr für erheblichen Aufwand gesorgt hatte (wir berichteten), wurde nun mit Spannung ein erstes Urteil zum neuen Sperrrecht erwartet. Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 9.2.2022 dürfte das letzte Wort in der Sache zwar noch nicht gesprochen sein, doch Versorger sollten schon jetzt handeln – nicht zuletzt, weil Sperrungen im Angesicht wirtschaftlicher Unsicherheiten und explodierender Energiepreise zunehmen.
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Die SPD, Grüne und CDU/CSU haben sich der Bundestagswahl auf noch ein Gesetzespaket im Energiewirtschaftsrecht geeinigt.
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