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Aktuelle Gesetzesvorhaben für den Ausbau von Batteriespeichern (Teil 1) – Überragendes öffentliches Interesse und Privilegierung von Batteriespeichern

  • janinejobst
  • vor 12 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Der anhaltende Boom beim Ausbau von Batteriespeichern geht mit einer dynamischen Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen einher. Nachdem wir bereits über die letzten gesetzlichen Änderungen im Jahr 2024 sowie der ersten Jahreshälfte 2025 und über die vom Bundesgerichtshof gebilligte Erhebung eines Baukostenzuschusses für Batteriespeicher berichtet haben, steht nun erneut eine Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens an. In diesem ersten Blogbeitrag berichten wir über die aktuell parlamentarisch diskutierten Anpassungen: Dabei stehen vor allem zwei Themen im Fokus: das überragende öffentliche Interesse und die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich. In einem weiteren Teil wird auf legislative Vorstöße zum Thema Netzanschluss eingegangen und ein Ausblick auf den weiteren Prozess gegeben.

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