Im März 2018 verkündeten RWE und E.ON ihre Pläne, in Zukunft den Markt unter sich aufzuteilen. Die beiden deutschen Platzhirsche hatten nicht nur beschlossen, sich künftig keine Konkurrenz mehr zu machen, sondern sich auch noch gesellschaftsrechtlich zu verbandeln. Die Reaktion war entsprechend: „Das Monopol kehrt zurück“ titelte Spiegel online am 21.3.2018 und berichtete über mögliche Schäden für den Wettbewerb und die Verbraucher. Die Europäische Kommission hat die Transaktion mittlerweile freigegeben, doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen: Mehrere Unternehmen haben heute beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung der Kommission eingereicht. Weiterlesen
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Alle ansehen"Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen" der NBetzA ersetzte das Positionspapier zur Erhebung von BKZ der Niederspannung.
Der Gesetzgeber hat die Verordnung über (immissionsschutzrechtlich) genehmigungsbedürfte Anlagen (4. BImSchV) geändert.
Das Bundesverfassungsgericht hat über die verfassungsmäßige Zulässigkeit von Gewinnabschöpfung nach dem StromPBG entschieden.
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