Im März 2018 verkündeten RWE und E.ON ihre Pläne, in Zukunft den Markt unter sich aufzuteilen. Die beiden deutschen Platzhirsche hatten nicht nur beschlossen, sich künftig keine Konkurrenz mehr zu machen, sondern sich auch noch gesellschaftsrechtlich zu verbandeln. Die Reaktion war entsprechend: „Das Monopol kehrt zurück“ titelte Spiegel online am 21.3.2018 und berichtete über mögliche Schäden für den Wettbewerb und die Verbraucher. Die Europäische Kommission hat die Transaktion mittlerweile freigegeben, doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen: Mehrere Unternehmen haben heute beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung der Kommission eingereicht. Weiterlesen
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Alle ansehenDie EU führt einen zweiten Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und industrielle Tätigkeiten ein, die nicht unter den EHS fallen.
Zusammenschluss zwischen E.ON und der Ruhrgas wurde, dem bedeutsamsten Strukturvorhaben auf dem deutschen Energiemarkt, der Weg geebnet.
Im Dezember letzten Jahres einigten sich die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament auf die Reform des EHS.
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