In der Theorie klingt es ganz simpel: Die Kommune vergibt i.d.R. alle 20 Jahre das Wegenutzungsrecht für Strom- und Gasnetze in einem öffentlichen Vergabeverfahren an den Bewerber, der sich am besten dafür eignet – nach objektiv überprüfbaren Kriterien. Dabei kann sich auch die Kommune selbst mit einem Eigenbetrieb um die Konzession bewerben. In der Realität sieht es leider anders aus. Nicht selten landen die Fälle vor Gericht, etwa weil der Altkonzessionär die Netzherausgabe verweigert. BBH-Partnerin Astrid Meyer-Hetling hat – immer entweder für die vergebende Kommune oder einen Bewerber – zahlreiche Konzessionsverfahren begleitet; einige davon mussten schließlich vor Gericht entschieden werden. Wir haben Frau Meyer-Hetling gebeten, uns einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Konzessionsbereich zu geben. Weiterlesen
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