Mit Rundschreiben vom 19.3.2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) auf neue und vor allem akute Beschaffungsnotwendigkeiten aufgrund der Coronakrise reagiert. Das Ministerium hat damit die Vorgaben für sog. Dringlichkeitsvergaben klargestellt, welche die Beschaffung von Gütern und Leistungen deutlich erleichtern. Weiterlesen
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Alle ansehenDie Energiepreisbremsengesetze sollten Letztverbraucher für das Jahr 2023 von den gestiegenen Strom-, Gas- und Wärmekosten entlasten. Um zu verhindern, dass Versorger aus der Krise auf Kosten des Staa
Bereits im Jahr 2020 gab es etwa 19.500 öffentliche Unternehmen, die maßgebliche Aufgaben der Daseinsvorsorge übernahmen.
Die Deckelung der Strom-, Gas- und Wärmepreise durch die Energiepreisbremsengesetze ist zum 31.12.2023 ausgelaufen.
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