Ein Jahr nachdem die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung aka Kohlekommission ihren Abschlussbericht vorgelegt hatte, beschloss die Bundesregierung nun das Kohleausstiegsgesetz am 29.1.2020. Eine 1:1-Umsetzung der Kommissions-Empfehlung steckt in dem Gesetzentwurf allerdings nicht. Regelungen zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien sucht man ebenfalls vergebens. Weiterlesen
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Alle ansehenAuch der Schiffssektor soll seinen Beitrag zur Senkung der Nettotreibhausgasemissionen leisten.
Das Risiko von Forderungsausfällen ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr (ZfK-Artikel vom 14.2.2023).
Mit seinem Urteil hat der BFH entschieden: „Die Zahlung eines dezentral verbrauchten Strom führt nicht zu Lieferung i.S. von §3 Abs.1 UStG."
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