Am 25.5.2019 jährte sich die Geltung der DS-GVO zum ersten Mal. Dabei liegt die Betonung auf „Geltung“, denn in Kraft getreten ist sie bereits 2016. Die zweijährige Übergangszeit, während der die Betroffenen sich an die neuen Vorgaben langsam gewöhnen sollten, verstrich jedoch weitestgehend ungenutzt. Zu tief scheint der menschliche Grundsatz verankert: „Probleme interessieren mich erst, wenn sie akut sind.“ Und so entstand im Mai 2018 der Eindruck, der Datenschutz wäre über Nacht revolutioniert worden. Plötzlich war die DS-GVO allgegenwärtig. Nachfrage und Angebot an Informationen, Schulungen und Beratung explodierten förmlich. Mit dem Stichtag 25.5.2018 konnte man sich der DS-GVO endgültig kaum noch entziehen. Keine Zeitung kam ohne Schlagzeilen zur „neuen“ DS-GVO aus. Und die Mail-Postfächer wurden von Nachrichten mit der Betreffzeile „Unsere Datenschutzbestimmungen“ überschwemmt, mit deren Absender man womöglich niemals in Kontakt getreten war und die irgendwie an die persönliche E-Mail-Adresse gekommen waren. Weiterlesen
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