Dürfen sie oder dürfen sie nicht? E.ON und RWE wollen fusionieren, und seit dem 21.1.2019 prüft die EU-Kommission offiziell, ob der Zusammenschluss stattfinden kann. Die Fusionskontrolle verläuft in drei Etappen. Am 26.2.2019 hat die Kommission bekannt gegeben hat, dass sie die Bündelung der Erzeugungskapazitäten durch RWE für unbedenklich hält. Auch das Bundeskartellamt hat die Übernahme der 16,67%-Beteiligung an E.ON durch RWE durchgewunken. Allerdings hegt die Kommission im Bereich Netze und Vertrieb ernsthafte Bedenken, ob das Vorhaben mit dem gemeinsamen Markt vereinbar ist. Im Hauptprüfverfahren wird die Kommission nun die geplante Übernahme der Netz- und Vertriebssparte der innogy durch E.ON sehr genau prüfen. Weiterlesen
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Alle ansehenDie EU führt einen zweiten Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und industrielle Tätigkeiten ein, die nicht unter den EHS fallen.
Zusammenschluss zwischen E.ON und der Ruhrgas wurde, dem bedeutsamsten Strukturvorhaben auf dem deutschen Energiemarkt, der Weg geebnet.
Im Dezember letzten Jahres einigten sich die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament auf die Reform des EHS.
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