Am 20.9.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seinen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Wettbewerbsstrukturen und zur Abschöpfung von Vorteilen aus Wettbewerbsverstößen (Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz, GWB-E) veröffentlicht. Mit der 11. GWB-Novelle soll das Bundeskartellamt (BKartA) im Anschluss an die Sektoruntersuchung neue und weitreichende Kompetenzen erhalten, um festgestellte Wettbewerbsstörungen abstellen zu können. Ferner soll die Kartellbehörde von den Kartellbeteiligten leichter wirtschaftliche Vorteile abschöpfen können.
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