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Keine Sonderlocke für EEG-Strom im EEG-Ausgleichsmechanismus
Bei der Jahresendabrechnung stellt sich heraus, dass der Verteilnetzbetreiber (VNB) unterjährig bilanziell zu wenig Strom aus EE-Anlagen an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) weitergegeben hat. Mit anderen Worten: Die tatsächlich eingespeisten Strommengen aus den EE-Anlagen sind höher als die unterjährig bilanziell an den ÜNB weitergegebenen Strommengen. Was tun, spricht Zeus? Diese Frage beschäftigt die Akteure des EEG-Ausgleichsmechanismus seit Jahren. Wie wir bereits ber
9. Juli
Cyber-Angriffe im Verteilernetz: Pflicht zur Einführung von SzA für alle Netzbetreiber
Seit dem 1.5.2023 verpflichtet das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 alle Netzbetreiber zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung...
23. Juni 2023
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