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Durchleitungsmodell an nicht-öffentlichen Ladepunkten
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führte im Jahr 2020 mit der Anlage 6 (NZR-EMob) zu ihrem Beschluss BK6-20-160 das Durchleitungsmodell für öffentliche Ladepunkte ein (wir berichteten).
6. Okt.
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