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Novellierung des EnWG: Rechtssichere Einbindung von EE-Erzeugungsanlagen in Kundenanlagen

Seit dem 28. Dezember 2023 gilt die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Erforderlich war die Anpassung, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union im September 2021 entschieden hatte, dass Deutschland die Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt-Richtlinie nicht zutreffend umgesetzt hat. Die Novelle erweitert daneben auch die Kundenanlagendefinition in § 3 Nummer 24a und 24b EnWG.

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