Seit dem 28. Dezember 2023 gilt die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Erforderlich war die Anpassung, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union im September 2021 entschieden hatte, dass Deutschland die Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt-Richtlinie nicht zutreffend umgesetzt hat. Die Novelle erweitert daneben auch die Kundenanlagendefinition in § 3 Nummer 24a und 24b EnWG.
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