Der neue § 19a GWB erlaubt dem Bundeskartellamt (BKartA), effektiver gegen Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb vorzugehen (wir berichteten hier und hier). Pünktlich zum Jahreswechsel kam die Vorschrift nun zur Anwendung: Das BKartA stellte eine überragende marktübergreifende Bedeutung von Alphabet/Google fest, was Grundlage für ein Vorgehen wegen wettbewerbsgefährdender Praktiken von Google ist.
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Alle ansehenDen Stadtwerken kommt die Rolle zu, die VS aufrecht zu erhalten und die Energie- und Klimakrise in der Region zu bewältigen.
Am 30.11.2022 veröffentlichten die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt ihren zehnten gemeinsamen Monitoringbericht.
Im Frühjahr 2022 hat das Bundeskartellamt (BKartA) eine Sektoruntersuchung zu Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel eingeleitet.
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