Der neue § 19a GWB erlaubt dem Bundeskartellamt (BKartA), effektiver gegen Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb vorzugehen (wir berichteten hier und hier). Pünktlich zum Jahreswechsel kam die Vorschrift nun zur Anwendung: Das BKartA stellte eine überragende marktübergreifende Bedeutung von Alphabet/Google fest, was Grundlage für ein Vorgehen wegen wettbewerbsgefährdender Praktiken von Google ist.
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