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Gesetzesvorhaben: Das Kinderlebensmittel-Werbegesetz

Am 27. 2.2023 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Pläne für klare und verbindliche Regeln für Lebensmittelwerbung (Kinderlebensmittel-Werbegesetz) vorgestellt, die sich an Kinder bis 14 Jahren richtet. Es geht um ein Verbot von Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt. Nach dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir soll das Gesetz Kinder schützen und Eltern in ihrem Alltag entlasten und stärken. Man wolle damit Übergewicht, Adipositas und andere ernährungsbedingte Krankheiten präventiv bekämpfen. Wann der Zucker-, Fett- oder Salzgehalt eines Lebensmittels zu hoch ist, soll sich an den Anforderungen des Nährwertprofilmodells der WHO orientieren.




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