Das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) stellt die Praxis vor einige Auslegungsfragen. Dies betrifft auch die Frage nach der Berücksichtigung der steuerlichen Entlastung, die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auf Grundlage des sog. Spitzenausgleiches nach § 10 Stromsteuergesetz (StromStG) zufließen.
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Alle ansehenVor einem Jahr hatte die Eur. Kommission einen Gesetzesentwurf eingebracht, um Werbung für alle Produkte europaweit schärfer zu regulieren.
Der Freistaat Bayern hat eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass eine Besteuerung nach der günstigeren Grundsteuer A möglich ist.
Am 24.12.2022 sind das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) in Kraft getreten.
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