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Der Koalitionsvertrag unter der Lupe – heute: der Industriestrompreis

  • janinejobst
  • 24. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Seit dem 9. April 2025 steht der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. Unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ wird darin auf 144 Seiten bzw. 4.588 Zeilen die politische Agenda der Regierung in der 21. Legislaturperiode aufgestellt. In Zeile 963 steht das Wort „Industriestrompreis“, eingeklammert am Ende eines Satzes. Juristisch geneigte Leser:innen könnten deshalb denken, dass es sich um eine Legaldefinition handelt. Dann wäre ein Industriestrompreis „im Rahmen der beihilferechtlichen Möglichkeiten eine besondere Entlastung“ für energieintensive Unternehmen, die nicht von der (erweiterten) Strompreiskompensation profitieren können. Trotz der im Übrigen stattlichen Länge des Koalitionsvertrages ist die Begriffsbestimmung in diesem Punkt unscharf. Schauen wir genauer hin.

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