Das Inverkehrbringen von Brennstoffen nach dem Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) wird seit dem Jahr 2021 mit einer CO2-Abgabe belastet. Dieser CO2-Preis umfasst unter anderem auch Erdgas oder Heizöl, so dass die Kosten der Wärmeversorgung von Gebäuden entsprechend gestiegen sind. Diese Kosten haben bislang ausschließlich die Mietenden getroffen. Das neue Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das zum 1.1.2023 in Kraft tritt, sieht nun eine Beteiligung der Vermietenden an den CO2-Kosten vor.
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