Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat einen hohen Beweiswert. Wenn sich ein Arbeitnehmer allerdings am Tag der Kündigung krankschreiben lässt und die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit auf den Tag genau der Kündigungsfrist entspricht, kann dies ihren Beweiswert erschüttern. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 8.9.2021 entschieden (Az. 5 AZR 149/21).
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