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Abfallverbrennungsanlagen im Fokus der künftigen CO2-Bepreisung

  • vor 3 Stunden
  • 1 Min. Lesezeit

Die Europäische Kommission hat für Juli 2026 einen Bericht zur Zukunft der Abfallverbrennung im Kontext des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS) angekündigt. Der Bericht wird den vorläufigen Schlusspunkt der Evaluierung bilden, den die Europäische Kommission zur weiteren Einbindung der Abfallverbrennung ab 2028 durchführt. Auch ein aktuelles Diskussionspapier des Umweltbundesamts (UBA) zur Integration von CCU/CCS zeigt Wege zur Weiterentwicklung des ETS für die Abfallverbrennung auf. Die Evaluierung erscheint dringend geboten. Die derzeitige CO2-Bepreisung der Abfallverbrennung ist an der Schnittstelle zwischen dem anlagenbezogenen europäischen Emissionshandel (EU ETS 1) und dem Brennstoffemissionshandel (EU ETS 2 und nationaler Emissionshandel) angesiedelt und von hoher Komplexität geprägt. Hier bleibt noch Raum für einen klareren Regulierungsansatz.  

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