Am 26.6.2020 hat das OLG Köln entschieden (Az. 6 U 304/19), dass das Transparenzgebot des § 41 Abs. 3 EnWG eine Darstellung der einzelnen Preisbestandteile und deren Änderung erfordert. Der hiermit geforderte Grad der Transparenz dürfte für viele Energieversorger mit Blick auf die nächste Preisanpassung von großer Bedeutung sein. Weiterlesen
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Alle ansehenDie EU führt einen zweiten Emissionshandel für Gebäude, Verkehr und industrielle Tätigkeiten ein, die nicht unter den EHS fallen.
Zusammenschluss zwischen E.ON und der Ruhrgas wurde, dem bedeutsamsten Strukturvorhaben auf dem deutschen Energiemarkt, der Weg geebnet.
Im Dezember letzten Jahres einigten sich die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament auf die Reform des EHS.
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