Am 26.6.2020 hat das OLG Köln entschieden (Az. 6 U 304/19), dass das Transparenzgebot des § 41 Abs. 3 EnWG eine Darstellung der einzelnen Preisbestandteile und deren Änderung erfordert. Der hiermit geforderte Grad der Transparenz dürfte für viele Energieversorger mit Blick auf die nächste Preisanpassung von großer Bedeutung sein. Weiterlesen
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Die Eröffnungsbilanz Klimaschutz des BMWK hat verdeutlicht, dass die Klimaschutzmaßnahmen in allen Sektoren unzureichend sind.
Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 9.2.2022 dürfte das letzte Wort in der Sache zwar noch nicht gesprochen sein.