Am 26.6.2020 hat das OLG Köln entschieden (Az. 6 U 304/19), dass das Transparenzgebot des § 41 Abs. 3 EnWG eine Darstellung der einzelnen Preisbestandteile und deren Änderung erfordert. Der hiermit geforderte Grad der Transparenz dürfte für viele Energieversorger mit Blick auf die nächste Preisanpassung von großer Bedeutung sein. Weiterlesen
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Infolge der Energiekrise sind die Energiepreise in den Jahren 2022 und 2023 enorm gestiegen.
Die Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz (kurz: BIK) geht in die nächste Runde.
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