In Bayern, sagt man, gehen die Uhren anders. Das gilt auch für den Ausbau der Windenergie. Im Freistaat können neue Windkraftanlagen grundsätzlich nur genehmigt werden, wenn sie einen Mindestabstand vom 10-fachen ihrer Höhe zu Wohngebäuden einhalten. Gleichzeitig aber soll die Windkraft in Bayern ausgebaut werden. Das führt nicht nur zu juristischen Streitigkeiten. Es stellt sich auch die Frage, wie die Ausbaupläne der bayerischen Staatsregierung umgesetzt werden können. Weiterlesen
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