Die zwingende Umstellung auf die Regelungen des § 2b UStG und der damit verbundene Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) wird um zwei weitere Jahre verschoben (wir berichteten). Das Umsatzsteuergesetz drängt damit künftig auch in solche Bereiche, die bisher weniger im steuerlichen Fokus standen und deshalb ausschließlich von Sachbearbeitern ohne steuerliche Grundkenntnisse bearbeitet werden konnten. Das muss sich künftig – spätestens zum 1.1.2023 – ändern. Weiterlesen
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Alle ansehenEs sollte ein großer Schritt nach vorne werden: Mit dem „Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht“
Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses von kommunalen Unternehmen: Gesetzesänderung in Bayern
Der Bayerische Landtag hat wichtige Änderungen für kommunale Unternehmen in Bayern beschlossen, die am 17.12.24 in Kraft treten werden.
Der Bundesfinanzhof äußerte sich zum steuerlichen Querverbund und sprach sich gegen die Kettenzusammenfassung aus.
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