Die zwingende Umstellung auf die Regelungen des § 2b UStG und der damit verbundene Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) wird um zwei weitere Jahre verschoben (wir berichteten). Das Umsatzsteuergesetz drängt damit künftig auch in solche Bereiche, die bisher weniger im steuerlichen Fokus standen und deshalb ausschließlich von Sachbearbeitern ohne steuerliche Grundkenntnisse bearbeitet werden konnten. Das muss sich künftig – spätestens zum 1.1.2023 – ändern. Weiterlesen
top of page
Suche
Aktuelle Beiträge
Alle ansehenDer Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 enthält umsatz- und ertragssteuerliche Erleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen.
Die EU-Mitgliedstaaten haben eine Verordnung 2022/1854 des Rates über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise angenommen.
Die endgültige Einführung des § 2b UStG soll wohl noch einmal verschoben werden, und zwar auf den 1.1.2025.
bottom of page