Die zwingende Umstellung auf die Regelungen des § 2b UStG und der damit verbundene Systemwechsel in der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) wird um zwei weitere Jahre verschoben (wir berichteten). Das Umsatzsteuergesetz drängt damit künftig auch in solche Bereiche, die bisher weniger im steuerlichen Fokus standen und deshalb ausschließlich von Sachbearbeitern ohne steuerliche Grundkenntnisse bearbeitet werden konnten. Das muss sich künftig – spätestens zum 1.1.2023 – ändern. Weiterlesen
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Alle ansehenEin Automobil mit Elektro- oder Hybridmotor anzuschaffen, war noch vor wenigen Jahren eine finanziell große und recht unsichere Investition.
Erzielt ein Unternehmen fortlaufend Verluste, gilt es als dauerdefizitär.
Die Koalition konkretisierte das 2. Energiepreis-Entlastungspaket, das einen soz. Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise schaffen soll.